MwSt Abholung Zollbeleg-Eigenimport Nicht EU wie Schweiz

Falls Sie Waren aus der EU ausführen, beispielsweise in die Schweiz, können sie sich unter bestimmten Vorraussetzungen die MwSt erstatten lassen. Hierfür benötigen wir ein vom Zoll abgestempeltes Papier im Original, zudem Ihre IBAN und BIC oder ihre Paypal-Daten.

Da die Vorgänge einen hohen verwaltungstechnischen Aufwand für uns bedeuten, müssen wir leider im Interesse aller Kunden einen Verwaltungskostenanteil von 35 Euro pro Rechnung verlangen. Ab einem Warenwert von 500 Euro erfolgt dies ohne Berechnung.

Zollrechtlich relevante Erklärungen wie Ursprungszeugnise müssen erst bei Vorlieferanten, jährlich neu, angefordert werden. Erst dann können wir die Erklärungen zur Ausfuhr selbst erstellen und entsprechend für den Zoll zehn Jahre archivieren.  Deshalb können wir diese Dokumente erst ab einem Warenwert von 5000 Euro erstellen.

Bei Überweisungen beachten Sie bitte das sie eine SEPA Überweisung verwenden. Normale „Auslandsüberweisungen“ werden mit je 12 Euro Bankgebühren auf Ihrem und unserem Konto belastet.  Wir können die Ware dann bis zur vollständigen Zahlung nicht zur Abholung freigeben.

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