Mwst erstattung privat

Falls Sie Waren aus der EU ausführen, beispielsweise in die Schweiz, können sie sich unter bestimmten Voraussetzungen die MwSt. erstatten lassen. Hierfür benötigen wir ein vom Zoll abgestempeltes Papier im Original, zudem Ihre IBAN und BIC oder ihre Paypal-Daten.

Da die Vorgänge einen hohen verwaltungstechnischen Aufwand ( Gutschrift, Storno, neue Rechnung, Umbuchungen in der Finanzbuchhaltung, Archivierung der Originalbelege) für uns bedeuten, müssen wir leider im Interesse aller Kunden einen Verwaltungskostenanteil von 39 Euro pro Rechnung im vorraus in Rechnung stellen.

Der Verwaltungskostenanteil ist nicht kostendeckend. Ab einem Warenwert von 500 Euro netto übernehmen wir die Verwaltungskosten.

 

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