Produkte mit der Kennzeichnung „Food“, „FCC“ oder einer E-Nummer erfüllen die Voraussetzungen für den Einsatz als Lebensmittel oder Lebensmittelzusatzstoff innerhalb der EU. Sie sind für den Verzehr im Rahmen der allgemeinen Ernährung zugelassen – das bedeutet: Diese Stoffe dürfen gegessen oder getrunken werden.
Wichtig zu wissen: Lebensmittel sind keine Arzneimittel
Auch wenn ein Produkt in Lebensmittel- oder sogar Pharmaqualität angeboten wird, bedeutet das nicht automatisch, dass es als zugelassenes Arzneimittel verwendet werden darf. Der Unterschied liegt nicht in der chemisch-biologischen Beschaffenheit – sondern im rechtlichen Rahmen.
Ein Arzneimittel muss in einem gesonderten Zulassungsverfahren geprüft, registriert und freigegeben werden. Dieser Status ist nicht an die Reinheit oder Qualität allein gekoppelt, sondern an behördliche Vorgaben, Studien und Zulassungsprozesse.
Vertrauen durch Erfahrung – aber ohne Heilsversprechen
Viele unserer Kunden berichten von sehr positiven Erfahrungen im Alltag. Diese Rückmeldungen freuen uns und bestätigen uns in unserem hohen Qualitätsanspruch. Dennoch bitten wir um Verständnis: Wir dürfen keine Aussagen zu gesundheitlicher Wirkung, Dosierung oder Anwendungsgebieten machen.
Das ist keine Frage der Überzeugung – sondern eine gesetzliche Vorgabe, die wir verantwortungsvoll einhalten.
Unser Fokus: Qualität, Sicherheit und Transparenz
Ob für den Einsatz im Lebensmittelbereich, in der Hygiene oder in technischen Anwendungen: Unsere Produkte erfüllen höchste Standards. Durch klare Kennzeichnungen und vollständige Deklaration behalten Sie die volle Kontrolle über Inhaltsstoffe, Qualität und Herkunft.
Wenn Sie Fragen zur Anwendung haben, hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter – immer im Rahmen dessen, was rechtlich zulässig ist.
Fazit: Produkte mit Lebensmittel- oder Pharmaqualität bieten hohe Reinheit und geprüfte Sicherheit – sind aber rechtlich keine Arzneimittel. Unsere Verantwortung: Offenheit, Qualität und Vertrauen statt leere Versprechen.