Mwst freie Lieferung

Sobald die Ware bei Ihnen im Zielland angekommen ist, benötigen wir für Lieferungen innerhalb der EG eine Gelangensbestätigung Für Lieferungen außerhalb der EU einen Ausfuhrbeleg oder eine Spediteur Bescheinigung.

Generell können wir bei Abholungen keine Verzollung der Ware vornehmen.

Bitte beauftragen Sie den abholenden Spediteur mit der Zollabwicklung, falls Sie die Ware in ein Nicht-EU Land bringen.

Da die Ware zur Besichtigung durch den Zoll unmittelbar vor Abholung bereitstehen muss, ist es notwendig, das Ihr Spediteur uns schriftlich über den Termin informiert. Anderenfalls entstehen zusätzliche Kosten und verspätete Lieferungen durch einen erneuten Termin der Zollbehörden.

Nach Erhalt des Nachweis zur Ausfuhr ( Gelangensbestätigung / Ausfuhrbeleg / Speditionsbescheinigung ) erhalten Sie von uns eine Gutschrift der alten Rechnung, eine neue Rechnung sowie die Rückerstattung der deutschen Umsatzsteuer.

 

Für Aufträge unter 500 Euro netto Warenwert berechnen wir hierfür eine nicht kostendeckende Aufwandspauschale von 39 Euro.

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